Bonusheft – Regelmäßige Zahnvorsorge hilft Geld sparen!

Seit 1989 gibt es für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und deren Familienangehörige ein Bonusheft, das zu jeder zahnärztlichen Kontrolluntersuchung mitzubringen und vorzulegen ist. Anhand des Bonusheftes werden die Zuschüsse zum Zahnersatz ermittelt, dessen Höhe sich unter anderem danach richtet, ob der Versicherte regelmäßig beim Zahnarzt war.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten, entsprechend des vorgesehenen Festzuschusses der Regelversorgung. Dieser Zuschuss kann um 20 Prozent steigen, wenn Versicherte nachweisen können, dass sie in den vergangenen fünf Jahren mindesten einmal jährlich zur Untersuchung bei einem Zahnarzt waren. Kann die zahnärztliche Untersuchung lückenlos über zehn Jahre nachgewiesen werden, steigt der Zuschuss der Krankenkasse sogar um 30 Prozent, so dass ihr Eigenanteil erheblich sinkt. Zudem kann der Heil- und Kostenplan bei der eventuell vorhandenen privaten Zusatzversicherung eingereicht werden.

Auch Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr sollten nachweisen können, dass sie einmal halbjährlich zur individuellen Prophylaxe die Zahnarztpraxis besucht haben.

Denken Sie bitte rechtzeitig daran, einen Termin für die Vorsorgeuntersuchung und die Individualprophylaxe für ihr Kind und sich zu vereinbaren. Unser Praxisteam hilft Ihnen gerne weiter.

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